BBNJ-Abkommen in Kraft: Schutz für die Hohe See

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Am 17. Januar 2026 trat das Hochseeschutzabkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ) in Kraft. Damit erhält der Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsbefugnisse erstmals einen verbindlichen völkerrechtlichen Rahmen. Die Hohe See, die rund zwei Drittel der Ozeane und fast die Hälfte der Erdoberfläche umfasst, war bislang unzureichend reguliert: mit gravierenden Folgen für Artenvielfalt, Ökosysteme und Klima.

Das Abkommen ist das Ergebnis jahrzehntelanger Verhandlungen und eines gewachsenen wissenschaftlichen und politischen Bewusstseins: Die Hochsee ist kein unerschöpflicher Vorrat, sondern ein zentraler Bestandteil des globalen ökologischen Gleichgewichts. Sie beherbergt zahlreiche, teils noch unerforschte Arten, dient als Wanderkorridor für Meeressäuger, Fische und Seevögel und ist eine bedeutende Kohlenstoffsenke. Überfischung, Meeresverschmutzung, Klimawandel und zerstörerische Fangmethoden haben diese Funktionen jedoch stark geschwächt.

Die Krise der Fischbestände ist besonders akut: Viele kommerziell genutzte Bestände werden schneller entnommen, als sie sich erholen können. Regionale Fischereiorganisationen konnten nachhaltige Bewirtschaftung oft nicht gegen wirtschaftlichen und politischen Druck durchsetzen. Hohe Beifangraten, Grundschleppnetze und Tiefseefischerei an Seebergen zerstören empfindliche Lebensräume; illegale, unregulierte Fischerei verschärft die Lage in internationalen Gewässern.

Das BBNJ‑Abkommen setzt an diesen Punkten an. Es ermöglicht die Ausweisung großflächiger Meeresschutzgebiete in internationalen Gewässern und schreibt verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten vor. Ein vernetztes System solcher Schutzgebiete soll Blaue Korridore sichern – essenzielle Wanderrouten für weit wandernde Arten – und produktive wie ökologisch sensible Zonen stärker schützen.

Das Abkommen ist eng mit dem Ziel verknüpft, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Ohne wirksamen Hochseeschutz ist dieses Ziel kaum erreichbar. Verlust der Biodiversität, Klimakrise und grenzüberschreitende Meeresverschmutzung sind miteinander verflochten und erfordern koordinierte, internationale Lösungen.

Mit dem Inkrafttreten beginnt die entscheidende Phase: Die Wirksamkeit hängt von konsequenter Umsetzung, nationaler Verankerung und Durchsetzung ab. Dafür braucht es klare Institutionen, ausreichende Finanzierung und enge internationale Kooperation. Wissenschaft, Zivilgesellschaft und nicht staatliche Akteur:innen müssen den Prozess begleiten, prüfen und mit Expertise unterstützen.

Zum Ratifizierungsstand: Die EU hat das Abkommen ratifiziert, Österreich ebenfalls. Deutschland und die Schweiz haben unterschrieben, die nationale Ratifizierung steht noch aus. Russland ist dem Abkommen nicht beigetreten. Für die USA hat der damalige Präsident Joe Biden unterschrieben, eine Umsetzung unter Donald Trump ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Rechtlich ist der Start erfolgt, doch der Schutz der Meere wird sich an der praktischen Umsetzung messen.

Viele Beobachter:innen bleiben skeptisch: Geopolitische Spannungen, divergierende Interessen großer Wirtschaftsmächte und die lückenhafte Umsetzung bestehender Instrumente stellen eine Bewährungsprobe dar. Das Abkommen eröffnet eine historische Chance, die Hohe See als gemeinsames Erbe zu schützen. Ob diese Chance genutzt wird, entscheidet sich nicht mit dem Inkrafttreten, sondern in den kommenden Jahren durch konkrete Politik und internationale Kooperation.

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