
Rohstoffe werden knapper, ihre Preise schwanken, und die Klimaziele werden (zumindest am Papier) immer ehrgeiziger. Gleichzeitig steckt in unseren Städten ein enormes, bislang wenig genutztes Potenzial: In Gebäuden, Straßen, Leitungen und Geräten lagern riesige Mengen an wertvollen Materialien. Diese „urbanen Minen“ sind die stillen Rohstoffdepots der Zukunft. Das Konzept des Urban Mining setzt genau hier an: Es will nicht nur Abfall vermeiden, sondern vorhandene Ressourcen gezielt zurückgewinnen, bevor sie verloren gehen.
In Österreich, wo Bauen und Energie zentrale Stellschrauben der Klimapolitik sind, eröffnet der „städtische Bergbau“ neue Chancen. Die Bau- und Abbruchwirtschaft zählt zu den ressourcenintensivsten Branchen des Landes. In Gebäuden und Infrastrukturen stecken Millionen Tonnen an wiederverwertbaren Materialien: Beton, Ziegel, Metalle. Gleichzeitig wächst der Druck, nachhaltiger zu wirtschaften, Kreisläufe zu schließen und regionale Wertschöpfung zu fördern. Urban Mining verbindet ökologische, technologische und wirtschaftliche Zielsetzungen zu einem gemeinsamen Ansatz für nachhaltige Ressourcennutzung.
Was ist eigentlich Urban Mining?
Urban Mining bedeutet, die Stadt als Quelle von Rohstoffen zu begreifen. Statt immer neue Materialien aus der Erde zu holen, werden jene genutzt, die bereits in Gebäuden, Infrastrukturen oder langlebigen Alltagsprodukten vorhanden sind. In jeder Straße, jedem Haus und in unzähligen Geräten stecken wertvolle Stoffe wie Stahl, Kupfer, Aluminium oder Beton – Ressourcen, die bislang kaum systematisch erfasst und wiederverwertet werden.
Im Kern geht es beim Urban Mining darum, diese Materialströme innerhalb der vom Menschen geschaffenen Umwelt – der sogenannten Anthroposphäre – sichtbar zu machen, zu bewerten und gezielt zurückzugewinnen. Was früher Abfall war, wird zur neuen Rohstoffquelle.
Der Begriff Urban Mining wird bisher noch nicht einheitlich verwendet: Manche Forschende verstehen darunter die Weiterentwicklung des sogenannten Landfill Mining, also der Rückgewinnung von Materialien aus alten Deponien. Andere fassen ihn weiter und sehen darin jede Form der Rohstoffnutzung aus bestehenden, vom Menschen geschaffenen Beständen – von Gebäuden und Geräten bis zu Infrastrukturen und Städten als Ganzes.

Varianten von Urban Mining
Urban Mining lässt sich auf verschiedene Bereiche anwenden, je nachdem, welche Materialien, Strukturen und gesellschaftlichen Ziele im Mittelpunkt stehen. Die folgenden Ansätze unterscheiden sich in ihrer technischen Tiefe, ihrem sozialen Anspruch und ihrem räumlichen Maßstab:
Im industriellen Urban Mining liegt der Schwerpunkt auf der Rückgewinnung von hochwertigen Rohstoffen aus industriellen Materialströmen – etwa aus Elektrogeräten, Batterien, Maschinen oder Anlagen. Metalle wie Kupfer, Aluminium oder seltene Erden können so noch einmal genutzt werden, anstatt sie aus neu abzubauen. Gerade in der Elektronik- und Fahrzeugindustrie eröffnen sich Chancen für Kreislaufwirtschaft und Ressourcensicherheit.
Im Bereich Bau und Infrastruktur liegt der Fokus auf Gebäuden, Straßen, Brücken und Leitungen. Durch gezielten Rückbau und sortenreine Trennung stehen wertvolle Baustoffe wie Beton, Ziegel oder Stahl erneut zur Verfügung. Bei sorgfältiger Planung können sogar ganze Bauteile wiederverwendet werden. Dieser Bereich gilt als einer der größten Hebel, um Ressourcenverbrauch und CO₂-Emissionen im Bauwesen zu reduzieren.
Das soziale Urban Mining erweitert den Ansatz um eine gesellschaftliche Dimension. Hier steht nicht nur das Material im Vordergrund, sondern auch der Mensch: Beschäftigungsprojekte, Reparaturinitiativen und Re-Use-Betriebe schaffen Arbeit, Qualifizierung und soziale Teilhabe. Materialien, Geräte oder Möbel werden wiederverwendet, bevor sie zu Abfall werden, und erhalten dadurch nicht nur ökologischen, sondern auch sozialen Mehrwert.

Urban Mining auf Stadt- oder Quartiersebene
Urban Mining wird zunehmend auch auf die Ebene ganzer Stadtteile ausgeweitet. Hier geht es darum, die in Gebäuden, Straßen und Infrastrukturen gebundenen Rohstoffe systematisch zu erfassen und als lokale Ressource zu begreifen.
Möglich machen das Datenmodelle, die alle relevanten Materialinformationen standardisiert abbilden, sowie digitale Werkzeuge wie GIS- und BIM-Modelle. Ein Geografisches Informationssystem (GIS) verortet Materialbestände im Raum, während Building Information Modeling (BIM) den Lebenszyklus einzelner Gebäude und Bauteile digital beschreibt. Werden beide Systeme miteinander verknüpft, entsteht ein digitaler Zwilling des Stadtteils: ein virtuelles Abbild, das zeigt, wo welche Materialien vorhanden sind und wann sie wieder verfügbar werden.
Auf dieser Grundlage lassen sich sogenannte Material-Hubs aufbauen: lokale Plattformen oder Lager, die wiederverwendbare Baustoffe sammeln, aufbereiten und gezielt in neue Projekte zurückführen. So wird die Stadt selbst zu einer zirkulären Materialquelle – und Urban Mining bekommt eine räumlich-planerische Dimension.
Relevanz für Österreich
Urban Mining ist längst kein Randthema mehr, sondern ein strategischer Baustein für Ressourcensicherung und Klimaneutralität. Österreich verfügt über erhebliche Rohstoffpotenziale im Gebäudebestand und in Abfallströmen. Zugleich stehen Wirtschaft, Verwaltung und Forschung vor der Aufgabe, diese Potenziale gezielt zu erschließen und in geschlossene Materialkreisläufe zu überführen.
Bau- und Abfallstatistiken: Umfang und Potenzial
Mit jährlich rund 67 Millionen Tonnen Abfall (Stand 2023) zählt Österreich zu den ressourcenintensiven Volkswirtschaften Europas. Den größten Anteil daran stellen mineralische Bau- und Abbruchabfälle, die über 60 % des gesamten Aufkommens ausmachen. Bereits heute werden über 80 % dieser Stoffe verwertet oder wiederverwendet – ein Spitzenwert im europäischen Vergleich.
Regional zeigt sich, wie groß das Urban-Mining-Potenzial tatsächlich ist: In Niederösterreich (Stand 2021) fielen 2,9 Millionen Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle an, wovon 1,9 Mt zu Recycling-Baustoffen aufbereitet wurden.
Auch Elektroaltgeräte tragen erheblich zur urbanen Rohstoffbasis bei. Im Jahr 2022 wurden in Österreich 325.000 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, mit einem wachsenden Anteil seltener und wertvoller Metalle wie Kobalt, Nickel und Gold.

Herausforderungen und Chancen für Ressourceneffizienz und Klimaziele
Trotz hoher Verwertungsquoten bestehen strukturelle Herausforderungen. Die Aufbereitung mineralischer Abfälle ist technisch anspruchsvoll, insbesondere bei Schadstoffbelastungen oder Verbundmaterialien. Hinzu kommt eine begrenzte Datentransparenz über die in Gebäuden enthaltenen Materialien, denn digitale Gebäudepässe stehen erst am Anfang ihrer Entwicklung. Zudem sind die wirtschaftlichen Anreize für Sekundärrohstoffe gegenüber Primärmaterialien leider bisher nicht gegeben.
Forschung, Förderung und nationale Initiativen
Österreich verfügt über eine dichte Forschungs- und Förderlandschaft. Der Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft wird unter anderem von diesen Programmen aktiv unterstützt:
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) förderte im Zeitraum 2014–2022 zahlreiche Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Produktionstechnologien im Rahmen der FTI-Initiative Produktion der Zukunft. Aktuell können noch Leitprojekte über das Nachfolgeprogramm Ressourcenwende 2025 eingereicht werden.
Auch der Klima- und Energiefonds fördert Projekte zur Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft über verschiedene Programme und Initiativen. Dazu zählen etwa die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie 2025, die Forschung zu nachhaltigen Produktionsprozessen und Kreislaufstrategien in der Industrie unterstützt.
Das Circular Economy Forum Austria ist die größte unabhängige Plattform zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Österreich. Es begleitet Unternehmen beim Übergang zu zirkulären Geschäftsmodellen und vernetzt relevante Akteure zur Entwicklung innovativer Wertschöpfungskreisläufe. Die Umsetzung erfordert einen systemischen Ansatz, der ökologische und soziale Herausforderungen integriert.
Das Climate Lab ist das offizielle österreichische Zentrum für Kreislaufwirtschaft. Es beteiligt sich auch an kooperativen Leuchtturmprojekten wie KRAISBAU, das sich dem ambitionierten Ziel „100% Circularity für Gebäude“ verschrieben hat und es mit mithilfe von KI-Technologie erreichen möchte.

Gesetzlicher Rahmen
Ein funktionierendes Urban-Mining-System braucht klare rechtliche Leitlinien. In Österreich und der EU bildet eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und strategischen Programmen den Rahmen dafür, wie Rückbau, Wiederverwendung und Recycling rechtlich abgesichert und gefördert werden.
Österreichische Vorschriften
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002)
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002) ist das Fundament der österreichischen Abfallpolitik. Es verpflichtet zur Abfallvermeidung, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur umweltgerechten Entsorgung. Abfälle müssen getrennt gesammelt werden, um eine hochwertige stoffliche Verwertung zu ermöglichen. Viele der Bestimmungen des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes beruhen auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie, deren Vorgaben regelmäßig übernommen werden.
Das AWG schafft eine wichtige gesetzliche Grundlage für Urban-Mining-Ansätze, weil es vorhandenen Materialströmen – etwa aus Gebäuden oder Infrastrukturen – eine rechtliche Perspektive zur Rückführung in den Kreislauf eröffnet. Die Zielvorgabe für Bau- und Abbruchabfälle liegt bei mindestens 70 Gewichtsprozent.
Laut Umweltbundesamt erreichte Österreich diese Quote bereits 2012 mit rund 92 Prozent. Behandlungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle verzeichneten 2019 einen Output von etwa 1 Million Tonnen. Hinzu kommen Holz, Metalle, Kunststoffe und andere Stoffgruppen, die gemeinsam mit Industrie- und Siedlungsabfällen verwertet werden, sowie Bauaushub.
Recycling-Baustoffverordnung (RBV)
Die Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015) konkretisiert die Vorgaben des AWG 2002 für Bau- und Abbruchabfälle. Sie verpflichtet zur getrennten Sammlung, Schad- und Störstofferkundung sowie zur ordnungsgemäßen Behandlung mineralischer Abfälle. Zudem legt sie Grenzwerte für Schadstoffe und Qualitätsanforderungen für Recycling-Baustoffe fest: eine Grundvoraussetzung für deren Wiedereinsatz im Bauwesen.
Besonders relevant ist die Definition des sogenannten Abfallendes (End of Waste): Wird ein Stoff so aufbereitet, dass er als sicherer, marktfähiger Rohstoff verwendet werden kann, verliert er seinen Abfallstatus. Damit wird aus Abfall ein Produkt, das wieder in den Wirtschaftskreislauf eintritt – ein Kernprinzip des Urban Mining. Die Qualitätsanforderungen der RBV stehen dabei in engem Zusammenhang mit europäischen Vorgaben, etwa aus der REACH-Verordnung zur Chemikaliensicherheit.
Recyclinggips-Verordnung
Die Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415/2024), schreibt erstmals vor, dass auf Baustellen anfallende Gipsplatten- und Calciumsulfatestrichabfälle getrennt gesammelt und trocken gelagert werden müssen. Sie definiert Qualitätsanforderungen für „Recyclinggips“, der nach Aufbereitung als Produkt nicht mehr als Abfall gilt. Damit wird der geschlossene Stoffkreislauf im Gipsbereich verbindlich geregelt und ein weiterer Baustein für kreislauffähiges Bauen geschaffen.

Europäische Vorschriften
EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008, novelliert 2018
Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG legt den zentralen Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in der EU fest. Sie definiert die sogenannte Abfallhierarchie – also die Reihenfolge von Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und schließlich Entsorgung – und schreibt vor, dass Abfallbewirtschaftung ohne Gefährdung von Umwelt und Gesundheit zu erfolgen hat.
Mit der Novelle 2018 (Richtlinie 2018/851) wurden neue Recyclingziele (etwa 70 % für Bau- und Abbruchabfälle), eine gestärkte Herstellerverantwortung sowie erweiterte Pflichten zur getrennten Sammlung eingeführt. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für nationale Gesetze wie das AWG 2002 und ist damit die wichtigste EU-Rechtsquelle für Urban-Mining-Maßnahmen.
EU-Abfallstatistikverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verpflichtet die Mitgliedstaaten, regelmäßig Daten über Abfallerzeugung, Behandlung und Abfallbewirtschaftungsanlagen zu erheben und an Eurostat zu übermitteln. Diese Statistikdaten bilden eine objektive Grundlage, um Fortschritte bei Recycling- und Wiederverwendungszielen zu messen und die Wirksamkeit von Kreislaufwirtschafts- und Urban-Mining-Strategien zu bewerten.
EU-Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR)
Die neue Verordnung (EU) 2024/3110 legt harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der Europäischen Union fest. Hersteller und Inverkehrbringer müssen künftig nicht nur Sicherheit und Funktionalität, sondern auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen dokumentieren, etwa über Lebenszyklusanalysen, digitale Produktpässe und Angaben zur Wiederverwendbarkeit. Damit fördert sie Transparenz über Materialströme und unterstützt den Einsatz von Sekundärrohstoffen im Bauwesen.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ersetzt ab 2026 die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie stärkt Wiederverwendungssysteme und schreibt erstmals verbindliche Rezyklatanteile vor. Auch wenn sie primär den Verpackungssektor betrifft, schafft sie wichtige Impulse für Sekundärrohstoffmärkte, die für Urban Mining und zirkuläres Bauen relevant sind.
EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (2020)
Der Circular Economy Action Plan von 2020 bildet den strategischen Überbau sämtlicher EU-Regelungen zur Ressourcenschonung und ist ein Kernstück des Europäischen Green Deal. Er nennt das Bauwesen ausdrücklich als Schlüsselbranche für Kreislaufwirtschaft und Urban Mining. Ziel ist es, Produkte länger im Umlauf zu halten, Abfälle zu vermeiden und hochwertige Sekundärrohstoffe zu fördern.
Der Plan umfasst Maßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus (von Design und Produktion bis Wiederverwendung und Recycling) und zielt darauf ab, Ressourcen möglichst lange in der europäischen Wirtschaft zu halten. Besonders relevant sind die Vorgaben zur Harmonisierung von End-of-Waste-Kriterien, zur Stärkung von Sekundärrohstoffmärkten und zur Halbierung nicht recycelter Siedlungsabfälle bis 2030. Der Aktionsplan steht in engem Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852), die Investitionen in kreislauffähige Bauprojekte erleichtert.
Fazit zu den Richtlinien
Zusammengenommen ergibt sich ein mehrstufiges Regelwerk: EU-Richtlinien und Aktionspläne definieren strategische Ziele und Mindeststandards, nationale Gesetze wie das AWG 2002 setzen diese Vorgaben um, und spezifische Verordnungen – etwa RBV oder Recyclinggips-Verordnung – übertragen sie in konkrete technische und organisatorische Anforderungen. So entsteht ein durchgehender Rechtsrahmen, der Urban Mining von der politischen Strategie bis zur Baustellenpraxis absichert.
Eine detaillierte Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Green Deals findet sich im Nachschlagewerk des BMIMI-Leitprojekts KRAISBAU.

Resümee und Ausblick auf Teil 2: Best Practice
In diesem Text ging es um die Grundlagen von Urban Mining in Österreich: Definitionen, Varianten, Potenziale für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie die relevanten nationalen und europäischen Rechtsvorgaben. Ergänzt wurde dies durch einen Überblick über die Forschungs- und Förderlandschaft, die den Aufbau zirkulärer Wertschöpfung unterstützt.
Ausblick auf Teil 2:
Im zweiten Teil stehen Best-Practice-Beispiele aus Österreich im Fokus, von BauKarussell und KRAISBAU über Re-Use Austria bis zu innovativen Ansätzen wie dem Wohn-Bau-Kasten-System, GzG Gipsrecycling und der Seestadt Aspern. Analysiert werden Chancen und Herausforderungen – von CO₂‑Einsparungen über Ressourceneffizienz bis zu technischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen – sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Städte, Bauunternehmen, Forschung und Politik.
Quellen und weiterführende Literatur
Gesetzestexte und offizielle Dokumente
- Abfallwirtschaftsgesetz – AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002)
- Recycling-Baustoffverordnung – RBV (BGBl. II Nr. 181/2015)
- Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415/2024)
- BMK: Die Bestandsaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich – Statusberichte 2021, 2025
- BMLUK: Bundesabfallwirtschaftsplan
- Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie
- Circular Economy Action Plan der Europäischen Kommission von 2020
- EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, Zusammenfassung)
- Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2018/851)
- Offizielle Zusammenfassung von Abfallrahmenrichtlinie und Novelle
- EU-Abfallstatistikverordnung (Verordnung 2150/2002)
- EU-Bauprodukteverordnung (Verordnung 2024/3110)
- EU-Verpackungsverordnung (Verordnung 2025/40)
- REACH-Verordnung (Verordnung 1907/2006)
Literatur:
- BMK: Factsheet: Elektro- und Elektronikgeräte
- IBO – Österreichisches Institut für Bauen und Ökologie: Rückbau und Recycling
- Europäische Kommission: Länderbericht 2025 – Österreich
- Umweltbundesamt: Bau und Abbruchabfälle in Niederösterreich
- Umweltbundesamt: Behandlung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, Detailstudie
- (Deutsches) Umweltbundesamt: Urban Mining – Ressourcenschonung im Anthropozän